#084_Das hätte er sehen müssen bei der Baustellenbesichtigung!
„Ja, das hätte er aber wirklich sehen müssen bei der Baustellenbesichtigung! Schließlich ist er dazu verpflichtet!“
Mit diesem Argument werden Seitens des Auftraggebers Forderungen des Auftragnehmers dem Grunde nach abgelehnt.
In der Praxis ist die Situation meist jedoch nicht so klar… Über das Offensichtliche, was die Leistungserbringung beeinflusst, wird ähnlich diskutiert! Meist sind es etwas kniffligere Sachen und da stellt sich die Frage, was denn der Bieter im Rahmen seiner Baustellenbesichtigung alles sehen muss.
Eines sollte klar sein: Röntgenblick muss er keinen haben, aber zwischen den beiden Polen gibt es wie so oft, viele Grauschattierungen.
Genau diese Grauschattierungen möchte ich im Podcast etwas klarer zeichnen, denn eins sollte allen am Bau Beteiligten klar sein: Der Bauherr beschäftigt sich teilweise Jahre mit dem Projekt und hat die Leistungen umfänglich zu beschreiben.
Stell dir nun vor…
Du bekommst die Verantwortung für eine Aufgabe übertragen. Diese Aufgabe ist aber aufgrund ihres Umfanges und ihrer Komplexität niemals zu 100 % richtig und perfekt abzuarbeiten. Es kommt, wie es kommen muss… Eine Unzulänglichkeit wird aufgedeckt. Du hast aber die Möglichkeit, dich über eine Unklarheit in deiner Aufgabenbeschreibung aus der Verantwortung herauszuwinden.
Was würdest du tun? Verantwortung für dein Handeln und Tun übernehmen und alle Folgen tragen oder auf Gedeih und Verderb die Lücke ausschlachten und dich herauswinden wie ein Aal?
Ich sehe hier große Parallelen zu der Abwicklung von Bauverträgen. Es kann niemals eine perfekte Ausschreibung geben, gerade bei komplexen Großbauvorhaben wird es immer Lücken geben. Und noch viel weniger kann es der Bieter in der Kürze der Angebotsphase. Auch nicht, wenn er seine Pflicht zur Besichtigung der Baustelle wahrnimmt.
Und genau diese Pflicht wird vom Bauherrn oftmals als jene Lücke verwendet, um sich aus Unzulänglichkeiten herauszuwinden. Natürlich liegt die Situation nicht immer ganz klar und eindeutig auf der Bauherrenseite.
Wann sie es meiner Meinung nach auf jeden Falls tut, erfährst du in meinem Podcast, der ab heute wieder online ist!
Freue dich auf einen spannenden Podcast zum Thema „Pflichten in der Vergabephase“!
Herzlichst, Dein Stefan Ufertinger
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